AGB Zum Siegburger

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HOTELAUFNAHMEBEDINGUNGEN

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. die nachfolgenden Bedingungen werden also Inhalt des Hotelaufnahmevertrages, der zu Stande kommt, wenn Sie bei uns eine Unterkunft buchen.

  1. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  2. Mit der Buchung bietet der Gast dem Hotel den Abschluss des Hotelaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen.
    3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der – auch mündlich oder telefonisch möglichen – Buchungsbestätigung des Hotels zustande.
    5. Angebote des Hotels auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers sind, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Hotels. In diesen Fällen kommt der Vertrag auch ohne Rückbestätigung des Hotels zu Stande, wenn dieses Angebot, soweit angegeben innerhalb der im Angebot genannten Frist, ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft angenommen wird.
  3. Reservierung und Rücktritt des Hotels
  4. Unverbindliche Reservierungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Hotel möglich. Sie sind in der Regel befristet.
    2. Eine unverbindliche Reservierung führt nur bei gesonderter Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen zu einem allseits rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag.
    3. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Telefon) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.  5. Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des Hotels, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend getroffenen Vereinbarungen.

  1. Zahlung
  2. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Ohne eine solche ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen vor der Abreise bar oder per EC-Karte an das Hotel zu zahlen.
    2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann das Hotel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises verlangen.
  3. Rücktritt und Nichtanreise des Gastes
  4. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung gelten folgende Stornierungsfristen bei Zimmerkontingentbuchungen (ab 5 Zimmereinheiten): – 100% der gebuchten Zimmereinheiten können bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden. – 50% der gebuchten Zimmereinheiten pro Nacht können bis 4 Wochen vor der Anreise kostenfrei storniert werden. – 10% der gebuchten Zimmereinheiten pro Nacht können bis 2 Wochen vor der Anreise kostenfrei storniert werden.
    2. Im Falle eines Rücktritts über die vorgenannten Regelungen hinaus, bleibt der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.
    3. Das Hotel hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich war, ersparte Aufwendung anrechnen zu lassen.
    4. Die ersparten Aufwendungen werden pauschaliert. Das Hotel hat Anspruch auf die folgenden Beträge, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistung (einschließlich aller Nebenkosten): Bei Übernachtung/Frühstück 90% Bei Übernachtung/Halbpension 70%
    5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Pflichten des Kunden, Kündigung
  6. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ist nicht gestattet.

2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Hotel eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass keine Abhilfe möglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das Hotel in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des Hotelaufnahmevertrags berechtigen.
5. Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast oder seine Mitreisenden ungeachtet einer Abmahnung des Hotels den Betrieb des Hotels, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Hotel, so gelten für den Zahlungsanspruch das Hotel die Bestimmungen in Ziffer V entsprechend.

 Zimmerübergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    2. Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 Fremdleistungen

  1. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während, des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Greenfee, kulturelle Veranstaltungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  2. Schlussbestimmungen

  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
    2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    3. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
  4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
    2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
    3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.

 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, für die vom Hotel erbrachten Leistungen und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten oder mangels Abrede die üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen der GEMA usw.
    2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% Prozent erhöht werden.
    3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
    4. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
    5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
    6. Das Hotel behält sich eine Verlegung von bereits bestätigten Räumen in einen anderen, der Teilnehmerzahl angemessenen Raum vor. Diese Verlegung wird in Anspruch mit dem Gast erfolgen.
  2. Rücktritt

  3. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels.
    2. Erfolgt diese nicht, so sind die vertragliche Raummiete aus dem Vertrag sowie Drittleistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde diese Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei durch das Hotel schuldhaft verursachtem Rücktritt wurde oder bei einem sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gasthof Zum Siegburger – Straelen – Stand März 2020

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3.  Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt nach der 6 Woche vor dem Veranstaltungstermin 100%´der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Dabei wurde der Abzug ersparter Aufwendungen berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

  1. Rücktritt des Hotels

  2. Sofern ein kostenfreier Rücktritt des Kunden schriftlich vereinbart wurde, ist auch das Hotel in diesem Zeitraum zum Rücktritt berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde dann auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
    2. Das Hotel kann unter folgenden Voraussetzungen ohne Anspruch des Kunden auf Schadensersatz vom Vertrag zurücktreten: – eine berechtigte Vorauszahlung wird nicht fristgerecht geleistet – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich; – Veranstaltungen werden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, gebucht; – das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
  3. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  4. Einer Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden.
    2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
    3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
    4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Diese Verlegung wird in Anspruch mit dem Gast erfolgen.
    5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dass Hotel trifft ein Verschulden.

 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, dass im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen wurde.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
    2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
    3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
    4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  1. mitgebrachte Sachen

  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
    2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  3. Haftung des Kunden für Schäden

  4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
    2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  5. Schlussbestimmungen

  6. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
    2. Für Klagen des Hotels gegen den Gast, bzw. Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden, bzw. Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Gäste/Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.
    3. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gasthof Zum Siegburger – Straelen – Stand März 2020

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF zum Download